Neue Regeln für den Betrieb von Quadrocoptern

  • Moin,
    Der Verkehrsminister hat vor kurzem eine "Drohnenverordnung" erstellt und diese wurde vom Bundestag abgesegnet. Die Verordnung ist somit nun gültig. Lediglich für die Kennzeichnungspflicht und den Kenntnisnachweis gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017.
    Denn noch gibt es keine anerkannten Stellen welche den Kentnisnachweis ausstellen.



    Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssen künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein. Damit bei Schäden schnell der Besitzer festgestellt werden kann, müssen darauf Name und Adresse stehen.


    Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab fünf Kilogramm Gewicht ist künftig eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Verlangt wird außerdem eine Art Führerschein.


    Kenntnisnachweis: Um diesen "Drohnen-Führerschein" zu erhalten, müssen Nutzer eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle ablegen - dies soll auch online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Bescheinigung soll zehn Jahre gelten.


    Betriebsverbot: Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme unter fünf Kilo dürfen nicht außer Sichtweite geraten. Tabu sind zudem Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen.


    Ausnahmen möglich
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen die Drohnen nicht betrieben werden. Ausnahmen vom Betriebsverbot sollen aber möglich sein. So können die Behörden Flüge zulassen, wenn sie keine Gefahr für Luftverkehr und öffentliche Sicherheit darstellen. "Angemessen berücksichtigt" werden müssen dabei auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm.

  • Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.
    Schilder zur Kennzeichnung des Quadrocopters gibt es im Internet bei verschiednen Anbietern.
    Das Schild muss Feuerfest sein und den Name und die Anschrift des Piloten enthalten.

  • racer_hh

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